Qualitätssicherung
Zur Sicherung der Qualität unserer Tätigkeit als psychologische Sachverständige ergreifen wir verschiedene Maßnahmen. Während der Ausbildungszeit werden alle Fälle der Kooperationspartner*innen durch Frau Kröper-Schenten (Fachpsychologin für Rechtspsychologie BDP/DGPs und Supervisorin für Rechtspsychologie) begleitet und supervisiert. Alle Psycholog*innen streben den Erwerb des Zertifikats Fachpsycholog*in für Rechtspsychologie BDP/DGPs bzw. den Abschluss eines postgradualen Masterstudiums Rechtspsychologie an oder haben dieses bereits erhalten und bilden sich gemäß der Fortbildungsverpflichtung regelmäßig weiter. Neben den Veranstaltungen der Weiterbildung werden zusätzliche Seminare in psychologischer Diagnostik mit familienrechtlichem Fachbezug besucht (z. B. Auswertung D-EIS der Marschak Interaktionsmethode, Geschichtenergänzungsverfahren zur Bindung, Interaktionsbeobachtung Jacob).

Die Psycholog*innen sind u.a. Mitglieder in der Sektion „Rechtspsychologie“ des Berufsverbands Deutscher Psychologen (BDP) und beim deutschen Familiengerichtstag e.V. Relevante Fachliteratur wird regelmäßig studiert (z. B. Zeitschriften: Praxis für Rechtspsychologie, Rpsych, ZKJ). Im 14-tägigen Rhythmus erfolgen ein praxisbezogener Austausch innerhalb eines qualifizierten Fachteams sowie Einzel- oder Gruppensupervisionen. Wir richten uns nach den von der „Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten“ herausgegebenen Qualitätsempfehlungen für Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht, setzten empirisch fundierter psychologische Testverfahren ein und arbeiten eigenverantwortlich und unabhängig.
