Qualitätssicherung



Zur Sicherung der Qualität unserer Tätigkeit als psychologische Sachverständige ergreifen wir verschiedene Maßnahmen. Während der Ausbildungszeit werden alle Fälle der Kooperationspartner*innen durch Frau Kröper-Schenten (Fachpsychologin für Rechtspsychologie BDP/DGPs und Supervisorin für Rechtspsychologie) begleitet und supervidiert. Alle Psycholog*innen streben den Erwerb des Zertifikats Fachpsychologin für Rechtspsychologie BDP/DGPs bzw. den Abschluss eines postgradualen Masterstudiums Rechtspsychologie an oder haben dieses bereits erhalten und bilden sich gemäß der Fortbildungsverpflichtung regelmäßig weiter. Neben den Inhalten der Weiterbildung werden zusätzliche Seminare in psychologischer Diagnostik mit familienrechtlichem Fachbezug bsucht (z. B. Auswertung D-EIS der Marschak Interaktionsmethode, Geschichtenergänzungsverfahren zur Bindung, Interaktionsbeobachtung Jacob).

Die Psycholog*innen sind u.a. Mitglieder in der Sektion „Rechtspsychologie“ des Berufsverbands Deutscher Psychologen (BDP) und   beim deutschen Familiengerichtstag e.V.. Es erfolgt regelmäßig das Studium relevanter Fachliteratur (z. B.Zeitschriften: Praxis für Rechtspsychologie, Rpsych). Im 14-tägigen Rhytmus erfolgt ein praxisbezogener Austausch innerhalb eines qualifizierten Intervisionsteams,   sowie Einzel- oder Gruppensupervisionen. Wir richten uns nach den von der „Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten“ herausgegebenen Qualitätsempfehlungen für Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht, setzten empirisch fundierter psychologische Testverfahren ein und arbeiten eigenverantwortlich und unabhängig.